· 

Schutzimpfungen beim Pferd - wann und welche?

Impfungen sind als Prophylaxe vor schwerwiegenden Erkrankungen nicht mehr wegzudenken, dies trifft sowohl für die Humanmedizin als auch für die Tiermedizin zu. Doch gegen welche Krankheiten soll man sein Pferd impfen und vor allem wann und wie oft?

 

Tetanus

Das Bakterium Clostridium tetani kommt überall in der Umwelt vor und wird somit auch vom Pferd mit dem Futter aufgenommen. Gelangt der Erreger in eine Wunde und vermehrt sich dort, kommt es zur Produktion von Toxinen (Giftstoffe). Diese Toxine wandern über die Blutbahn zum Hirn und fixieren sich an den Nervenzellen. So kommt es zu Versteifungen und Krämpfen der Muskulatur und gesteigerter Erregbarkeit, dem so genannten Wundstarrkrampf. Da diese Erkrankung meist tödlich endet, ist eine Tetanusimpfung unverzichtbar!

Jedes Fohlen sollte aus einer ordnungsgemäß geimpften Stute stammen. Sie überträgt mit der Milch schützende Antikörper, so dass die erste Schutzimpfung des Fohlens nach dem abgeschlossenen 6. Lebensmonat erfolgt. Die zweite Grundimmunisierung ist nach 6 Wochen durchzuführen, nach einem weiteren Jahr ist die dritte Tetanusimpfung fällig. Danach ist das Pferd alle 2 Jahre gegen Tetanus zu impfen. Bei ungeimpften erwachsenen Pferden wird das gleiche Impfschema befolgt. Liegt eine Verletzung bei einem ungeimpften  Pferd vor, wird der gerufene Tierarzt Tetanusserum verabreichen. Dies schützt sofort und für die nächsten 7-10 Tage vor der tödlichen Erkrankung.

Influenza

Pferdeinfluenza (Pferdegrippe) ist eine hochansteckende Virusinfektion der Atemwege, die  mit hohem Fieber, Husten und Nasenausfluss einhergeht. Durch eine zusätzliche Infektion der Atemwege mit Bakterien können sich die Symptome stark verschlimmern und es können Folgeschäden am Atmungstrakt auftreten. Das Virus ist sehr ansteckend, fast alle Pferde eines Bestandes erkranken. Die FN sowie der HVT schreibt einen Impfschutz gegen Influenza bei Turnier- und Rennpferden vor, da auf großen Pferdeveranstaltungen viele Tiere aus unterschiedlichen Beständen zusammentreffen. Mittels der Schutzimpfung wird eine Ansteckung und ein seuchenhaftes Aus-breiten der Erkrankung vorgebeugt. Wie bei der Grippe des Menschen verändert auch das Pferdegrippevirus sein Äußeres und wird dann somit vom Immunsystem nicht erkannt. Im Gegensatz zum Menschen geschieht diese Veränderung aber nur alle 10-15 Jahre, so dass aktuelle Impfstoffe zur Verfügung stehen.

Die Impfung gegen Influenza sollte bei Fohlen aus geimpften Stuten frühestens mit dem abgeschlossenen 6. Lebensmonat erfolgen. Die zweite Grundimmunisierung erfolgt nach 6-8  Wochen, danach ist ein 6-monatiges Impfintervall einzuhalten. Erwachsene Pferde ohne Impfung gegen Influenza werden nach dem gleichen Schema immunisiert.

Herpes (Equines Herpesvirus EHV)

Beim Pferd wurden bisher 8 verschiedene Herpesviren nachgewiesen, wobei die Typen EHV1 und EHV4 die größte klinische Bedeutung haben. Sie führen zu folgenden Erkrankungen:

vorwiegend durch EHV1:

zentralnervöse Störungen (Lähmungen, festliegen, Tod)

Virusabort (Verfohlen tragender Stuten)

vorwiegend durch EVH4:

Rhinopneumonitis (Atemwegserkrankungen) 

Ähnlich wie bei der Herpesvirusinfektion des Menschen bleibt ein einmal infiziertes Pferd lebenslang Virusträger, Krankheitssymptome müssen dabei nicht erkennbar sein. Erst durch Stressfaktoren kommt es zur Schwächung des Immunsystems, zur massenhaften Vermehrung der Herpesviren und schliesslich zum Ausbruch der Erkrankung. Diese klinisch kranken Pferden scheiden massiv Viren aus, so dass sich das Virus im ganzen Bestand verbreitet. Deshalb sollten alle Pferde eines Bestandes einen effektiven Herpesvirusschutz erhalten.

Der Lebendimpfstoff (Prevaccinol®) gegen EHV1 bietet inzwischen keinen ausreichenden Impfschutz mehr! Zum Schutz gegen EHV1 und EVV4 gibt es Impfstoffe die diese beiden Typen in abgetöteter Form enthalten (Totimpfstoff, z.B. Resequin®). Die Herpesimpfung ist immer als Bestandsimpfung zu verstehen. Die Grundimmunisierung besteht aus 3 Impfungen, die beiden ersten im Abstand von 6-8 Wochen, die dritte Impfung wird nach 6 Monaten durchgeführt. Danach ist eine Wiederholungsimpfung im 6-monatigen Abstand erforderlich.

Fohlen aus geimpften Stuten sollten die erste Impfung mit dem 6.-8. Lebensmonat erhalten.  Ist die Stute sicher ungeimpft, kann die erste Impfung des Fohlens in den 5. Lebensmonat vorverlegt werden. Zuchtstuten sollten mit dem Totimpfstoff ebenso wie Reitpferde immunisiert werden. 

Tollwut

 

Beim Pferd ist Tollwut eine Einzeltiererkrankung, die ein von Tollwut infizierten Fleischfresser gebissenes Pferd betrifft. Einmal jährlich kann eine Schutzimpfung einzelner Pferde durchgeführt werden, eine Bestandsimpfung ist nicht notwendig. Tollwut gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen, bei Verdacht wird eine behördliche Tötung des seuchenverdächtigen Tieres angeordnet.

 

Dr. Claudia Stroth - Pferdeklinik Tappendorf | www.pferdeklinik-tappendorf.de

 

Veröffentlicht im horseWOman Magazin im Jahr 2009